Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#wendland    23 | 03 | 2017

Novelle des Standortauswahlgesetzes

Diese Woche wird im Bundestag die Novelle des Standortauswahlgesetzes beschlossen. Den Gesetzentwurf haben CDU/CSU, SPD und Grüne eingebracht. Ende März soll das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet werden. 

Mit diesem Gesetz soll das Verfahren zur Suche eines Endlagers für hochradioaktiven Abfall formalisiert werden. Die Eile, mit der der Entwurf jetzt verabschiedet werden soll, ist nur ein Punkt, den Gorlebengegner scharf kritisieren. Auch mangelnde Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung sind Kritikpunkte von Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen. Vor allem aber bemängeln sie den fehlenden Vergleich von Entsorgungsoptionen und die frühe Festlegung auf tiefengeologische Endlager. Das widerspräche dem Stand von Wissenschaft und Forschung.

Nach langen Verhandlungen ist in den Gesetzesentwurf aber fixiert worden, dass das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung künftig deutschlandweit eine Veränderungssperre für alle geologischen Formationen anordnen kann, die für eine Endlagerung geeignet scheinen. Und auch das Exportverbot von Forschungsmüll aus Jülich ist in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Zudem bleibt es dabei, dass in allen geeigneten Gesteinsformationen nach einem Endlager-Standort gesucht wird .

Zwischenlagerproblematik muss geklärt werden

Fest steht: Die zulässige Dauer der Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und hochradioaktiven Abfällen ist auf 40 Jahre begrenzt. Unabhängig von Wünschen und politischen Forderungen (Standortentscheidung im Jahr 2031 bzw. Inbetriebnahme des Endlagers im Jahr 2050!) wird es nicht möglich sein, auch nur die meisten existierenden Zwischenlager vor Ablauf dieses Zeitraumes zu räumen. Rebecca hat daher nicht erst seit dem Brunsbüttel-Urteil oder nach realistischeren Abfallbilanzen betont, wie wichtig eine geschlossene Endlagerplanung für alle radioaktiven Abfälle ist. In diese geschlossene Planung gehört ihrer Ansicht nach dringend ein vorsorgendes und bundesweites Zwischenlagerkonzept, dass auf das Entsorgungskonzept abgestimmt ist. So sind f ür alle Zwischenlagerstandorte dringend die sicherheitstechnischen Anforderungen zu prüfen, die Öffentlichkeit zu beteiligen und neue Sicherheitsnachweise auch für die Behälter zu erbringen. Auch braucht es heiße Zellen an den Zwischenlagerstandorten.

Wolfgang Neumann hatte nach der Verabschiedung des ursprünglichen Standortauswahlgesetzes für uns die noch offenen Entsorgungsfragen für Deutschland zusammengefasst. Einige Fragen sind inzwischen durch die Arbeit der Endlagerkommission beantwortet. Andere noch offen: http://rebecca-harms.de//files/6/9/BMGVY919RR/W%20Neumann_Endversion%20Entsorgungsaspekte.pdf  

Den Gesetzesentwurf mit Stand vom 7. März steht hier! zum Download bereit.  


in 29475 Gorleben, Deutschland

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