Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#lebensmittelkennzeichnung    02 | 02 | 2012
Pressemitteilung

Europaparlament lehnt irreführende Werbung ab

Lebensmittelkennzeichnung

 

 

Das Europäische Parlament lehnte heute den Vorschlag der EU-Kommission für eine Zulassung von irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln ab (1). Die Grünen begrüßen die Ablehnung. Der EU-Kommissionsvorschlag hätte es den Herstellern erlaubt, damit zu werben, dass der Prozentsatz ungesunder Komponenten (wie Fett, Salz, Zucker und gesättigte Fettsäuren) verglichen mit einer früheren Version eines Produkts gesenkt worden ist. Nach der Abstimmung erklärte Rebecca Harms, Vorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss:

 

 

"Das Europäische Parlament hat heute gegen eine irreführende Lebensmittelkennzeichnung gestimmt und damit die EU-Kommission zurück auf „Los“ geschickt.

 

 

Wir Grünen begrüßen, dass das Europaparlament sich damit klar auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher gestellt hat. Die EU-Gesetzgebung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in Bezug auf ihre Nährwerte und ihre gesundheitsfördernden Eigenschaften wurde darauf ausgerichtet, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die nötigen Informationen in einer leicht verständlichen Art und Weise präsentiert bekommen. Werbung, die sich auf die Nährwerte von Lebensmitteln bezieht, darf nur erlaubt sein, wenn sie es ermöglicht, die Wahl eines gesunden Lebensmittels zu erleichtern.

 

 

Der EU-Kommissionsvorschlag hätte jedoch eine größere Verunsicherung zur Folge gehabt. Die Erlaubnis, Werbung damit zu machen, dass der Prozentsatz ungesunder Komponenten (wie Fett, Salz, Zucker und gesättigte Fettsäuren) verglichen mit einer früheren Version eines Produkts gesenkt worden ist, hätte nur zu einer größeren Verwirrung der Verbraucherinnen und Verbraucher geführt. Denn eine solche Werbung suggeriert, dass ein Produkt gesund ist - obwohl es weiterhin beträchtliche Mengen potenziell ungesunder Komponenten enthält. Dies wäre genau das Gegenteil von dem gewesen, was ursprünglich mit der EU-Gesetzgebung erreicht werden sollte.

 

 

Die EU-Kommission muss jetzt einen neuen, besseren Vorschlag erarbeiten.“

 

 

(1) Das Europäische Parlament hat den Vorschlag heute im Rahmen des Komitologie-Verfahrens abgelehnt. Nun muss die EU-Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen.


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