Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#asse    10 | 08 | 2009

Sogenanntes Versuchsendlager für radioaktive Abfälle Asse II

Parlamentarische Anfrage vom 10. August 2009


In der Bundesrepublik Deutschland soll das sogenannte Versuchsendlager Asse II stillgelegt und verschlossen werden. Für die Festlegung des hierfür sicherheitstechnisch sinnvollsten Konzeptes ist die genaue Kenntnis aller Vorgänge in der Asse seit der Einrichtung als Versuchsendlager erforderlich. Ich frage die Kommission:

 

1. Für welche Aktivitäten auf EU-Ebene war die Inspektion durch Euratom am 12.12.1989 in der Schachtanlage Asse relevant?

 

2. Hat es danach weitere Inspektionen und/oder andere Tätigkeiten von Euratom zur Asse gegeben?

 

3. Sind der EU-Kommission der weitere Verlauf zu den damals geplanten Versuchseinlagerungen von HAW bzw. HTR-Brennelementen bzw. die Gründe für ihre Nichtdurchführung bekannt?

 

4. Sind von der EU im Zusammenhang mit der Asse Projekte gefördert worden, und welchen Inhalt hatten sie?

 

5. Welchen Kenntnisstand hat die EU-Kommission zu den eingelagerten Abfällen (HAW, MAW, LAW) hinsichtlich Aktivitätsinventar, Volumina und stofflicher Zusammensetzung?

 


Antwort von Herrn Piebalgs vom 29. September 2009 im Namen der Kommission

 

1. Bei der Kontrolle am 12.12.1989, die im Rahmen von Kapitel 7 des Euratom-Vertrags durchgeführt wurde, sollten in erster Linie die grundlegenden technischen Merkmale (Basic Technical Characteristics, BTC) geprüft werden, die der Kommission durch die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF) zur Verfügung gestellt wurden. Die Maßnahmen wurden vor der geplanten Einlagerung von radioaktivem Material durchgeführt, und zwar im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt geplante Probelagerung, die später jedoch ausgesetzt wurde. Stattdessen votierte der Betreiber für Hitzeleitungstests, die von elektrischen Quellen simuliert wurden.

 

 

2. Es hat danach keine weiteren Inspektionen von Euratom zu Asse II gegeben. Wann immer erforderlich, wurde Kernmaterial in Abfällen in der Ursprungsanlage verifiziert — gemäß Kapitel 7 des Euratom-Vertrags und der Durchführungsverordnung (Euratom) Nr. 3227/76, die inzwischen durch Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 ersetzt wurde(1).

 

 

3. Die Kommission ist über die Beseitigung von mittelaktivem Abfall durch das Forschungszentrum Jülich(2) (FZJ) und das Forschungszentrum Karlsruhe (FZK) informiert. Dieser Abfall enthält — neben anderen Elementen — Teile von bestrahlten Kernbrennstäben und in einem Fall AVR(3)-Brennelemente. Allerdings hat die Kommission keine Informationen über Versuchseinlagerungen von hoch radioaktiven Abfällen oder kompletten HTR-Brennstäben.

 

 

4. Die Kommission hat seit 1975 die Forschung zur Entsorgung und Einlagerung von radioaktivem Abfall als Teil der Euratom-Programme auf Kostenteilungsbasis unterstützt. Die Forschungsarbeiten wurden u. a. in Salzformationen, einige von ihnen im Asse-II-Salzbergwerk durchgeführt. Das Ziel der Untersuchungen in Asse II war es, die Beschaffenheit und Sicherheit der Steinsalzschicht für die geologische Endlagerung von radioktivem Abfall zu untersuchen. Eine Aufstellung der Abschlussberichte über die geförderten Projekte ist auf folgender Webseite verfügbar:

 

http://cordis.europa.eu/fp5-euratom/src/lib_docs.htm

 

 

5. Die Kommission besitzt Informationen, die ihr bei der 3. Nachfolge-Sitzung im Rahmen des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennstoffelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle im Mai 2009 übermittelt wurden. Der Abfall, der im Asse-Bergwerk zwischen 1967 und 1978 entsorgt wurde, enthält nur schwach und mittelaktive, keine hoch aktiven Abfälle. Genauere Informationen über den im Asse-Bergwerk beseitigten Abfall, einschließlich seines Ursprungs, seiner Kategorien, Volumina und Typen sowie seines Radionukleid-Inventars, sind im Bericht der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, der für die 3. Nachfolge-Sitzung im Rahmen des Gemeinsamen Übereinkommens vorgelegt wurde(4).

 

 

(1) ABl. L 54 vom 28.2.2005.

 

(2) Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) und das Forschungszentrum Karlsruhe (FZK) sind die beiden größten nicht kommerziellen wissenschaftlich-technischen Forschungsinstitute in Deutschland.

 

(3) Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH, Jülich.

 

(4) http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/3nationaler_bericht_atomenergie_en.pdf


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