Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#atomkraft    22 | 04 | 2009
Pressemitteilung

Atomare (Un)Sicherheit: EU-Parlament verweigert strenge Standards für Atomanlagen

Zur heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die Gesetzesinitiative zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens zur atomaren Sicherheit (1) erklärt Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende und atompolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion:
 
"Für die Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments steht Sicherheit nicht im Zentrum der Atomdebatte. Sie lehnten die Festlegung gemeinsamer verbindlicher Sicherheitsstandards sogar ausdrücklich ab. Es ist unverantwortlich, dass sich Politiker, die für den Ausbau der Atomkraft sind, in dieser wichtigen Frage mit bloßen Prinzipien zufrieden geben, anstatt verbindliche Standards für alle Atomanlagen entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik zu verankern. Diese Richtlinie ist nichts anderes als ein Persilschein für die Atomkonzerne und ein Alibi für die Befürworter der Atomkraft. Damit hat die EU das Thema Sicherheit 'abgehakt'.
 
Wer sich erhofft hatte, dass höchst umstrittene Projekte, wie der geplante Reaktorbau im bulgarischen Erdbebengebiet bei Belene (2) durch diese EU-Initiative infrage gestellt würden, wird ebenfalls enttäuscht. Die Richtlinie wird ausschließlich für Reaktoren gelten, für die noch keine Baugenehmigung erteilt wurde. Auch Atommülllager, Atomtransporte und Wiederaufbereitungsanlagen sind nicht von der Richtlinie erfasst.
 
Das undemokratische Gesetzgebungsverfahren im Atombereich, bei dem das Parlament kein Recht auf Mitentscheidung hat, wurde schließlich noch unterlaufen. Das Parlament lehnte einen Änderungsantrag ab, der darauf hinwies, dass die Kommission Vorgaben des EURATOM-Vertrages bei der Erstellung dieser Richtlinie missachtet hat. (3)."
 
 
Anmerkungen:
(1) Hökmark-Bericht zu dem Vorschlag einer Richtlinie zur Festlegung eines gemeinsamen Rahmens zur atomaren Sicherheit.
(2) Kurzbriefing zu Belene zum Download
(3) Auf Grundlage des Artikels 31 (EURATOM-Vertrag), hätte die Artikel 31-Expertengruppe konsultiert werden müssen, bevor die Kommission die Richtlinie fertig gestellt hatte. So verlangt es die entsprechende Klausel. Die Expertengruppe wurde aber zu dem vorliegen Kommissionsvorschlag nicht befragt.
 
Eine ausführliche  Bewertung der Richtlinie zur atomaren Sicherheit findet sich hier.


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