6.5.2009

PRESSEMITTEILUNG

Telekom-Paket: Grüner Erfolg: EU-Parlament gegen Internetsperren ohne richterliche Genehmigung



Das Europäische Parlament folgte heute einer Initiative der Grünen und bestätigte im Rahmen der Abstimmung zum Telekompaket mit großer Mehrheit (1) einen Änderungsantrag, der Internetsperren ohne vorherige richterliche Prüfung untersagt. Dazu erklärt Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Grüne/EFA:
 
"Das Europäische Parlament hat sich heute mit Nachdruck für die Wahrung der Rechte der Internetnutzer ausgesprochen. Es unterstützte mit großer Mehrheit einen von den Grünen eingebrachten Änderungsantrag, der Internetsperren ohne vorherige richterliche Genehmigung verbietet. Dieser Grüne Änderungsantrag war schon in erster Lesung mit großer Mehrheit angenommen worden. Er sollte durch einen in diesem Punkt schwachen und unklaren Kompromissvorschlag, den die Berichterstatterin im Rahmen des sogenannten "Trilogs" mit dem Rat ausgehandelt hatte, ersetzt werden. Die Grünen haben aber erfolgreich alle Manöver innerhalb und außerhalb des Parlaments, eine Abstimmung über diesen Antrag zu verhindern, durchkreuzt. Mit der erneuten Annahme dieses Antrags haben wir einen wichtigen Sieg für den Rechtsstaat, die Grundrechte und für die Internetfreiheit errungen.

Das Telekompaket war nicht der Ort, um das zweifellos wichtige Problem des Schutzes der Urheberrechte zu lösen. Wir Grüne haben uns immer dafür ausgesprochen, notwendige Neuregelungen des digitalen Urheberrechts nicht im Telekommunikationsrecht vorzunehmen, sondern in einem separaten Gesetzgebungsverfahren und mit einem Schwerpunkt auf neue Pauschalvergütungsmodelle wie einer „Kulturflatrate“. Wir werden dieses wichtige Anliegen energisch vorantreiben.

Nun liegt es am Rat: Wenn er das Telekompaket so wie es heute abgestimmt wurde annimmt, anstatt ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, könnte das Telekompaket in kürzester Zeit in Kraft treten. Das erwartet die gesamte Telekomindustrie und die BürgerInnen der Union."

Anmerkung:
1) Der Änderungsantrag wurde mit 407 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und 171 Enthaltungen angenommen.

 

 

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