29.5.2008

PRESSEMITTEILUNG

Land muss Elbetal vor Genversuchen schützen



Niedersachsen / Anbau von genmanipuliertem Mais

In der niedersächsischen Gemeinde Langendorf ist für zwei Standorte der Anbau von MON810, einer gentechnisch veränderten Maissorte, angemeldet worden. Inzwischen wurde an einer Stelle trotz Mahnwache und anhaltender Proteste mit der Aussaat begonnen. Die Anbauflächen liegen im Deichvorland des Biosphärenreservats Elbetal und sind sowohl im Winter als auch im Sommer überschwemmungsgefährdet. Als FFH- und Vogelschutzgebiete stehen sie unter besonderem Schutz durch das EU-Recht.

Die Europaabgeordnete Rebecca Harms, Sprecherin der Deutschen Grünen im Europäischen Parlament, hat in einer Anfrage an die Europäische Kommission (siehe Anhang) gefragt, ob der Anbauversuch gegen EU-Recht verstößt. Vor allem sollte auch geklärt werden, ob die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden und inwiefern für Überschwemmungsgebiete andere Regeln gelten.

In ihrer jetzt eingetroffenen Antwort drückt sich die Kommission vor einer eindeutigen Positionierung und schiebt alle Verantwortlichkeit auf die Niedersächsische Landesregierung (Anhang).

"Die Landesregierung muss erklären, wie sie den Problemen gerecht werden will, die beim Anbau genmanipulierter Pflanzen in einem Naturschutz-, FFH- und Überschwemmungsgebiet zwangsläufig entstehen", so Rebecca Harms: "Die EU-Kommission hat deutlich gesagt: Die Länder müssen garantieren, dass in geschützten Gebieten die natürlichen Lebensräume erhalten bleiben und dass das ökologische Gleichgewicht nicht gestört wird. Umweltschutz ist der niedersächsischen Landesregierung offensichtlich nicht wichtig, denn sonst hätten, wie in anderen Regionen erfolgreich geschehen, problemlos Schutzbestimmungen erlassen werden können, mit denen der Anbau von genmanipuliertem Saatgut in und um ein FFH-Gebiet verboten wird."

Rebecca Harms kündigte an, auch die Kommission nicht aus der Verantwortung lassen zu wollen. Mit einer weiteren Anfrage will sie klären, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreifen kann und muss, um die Kontaminierung der besonders schützenswerten Gebiete zu verhindern. Außerdem will sie erfahren, ob es europaweit vergleichbare Fälle gibt, bei denen genmanipuliertes Saatgut in FFH- oder Naturschutzgebieten ausgebracht werden sollte. Rebecca Harms: "EU-Kommission und Land dürfen sich beim Naturschutz durch das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten nicht vor der Verantwortung drücken. Entweder wird ein Schutzgebiet geschützt, oder es verdient diese Bezeichnung nicht."

Anhänge:
- Anfrage von Rebecca Harms an die Europäische Kommission zur "Zulässigkeit des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais im niedersächsischen Biosphärenreservat Elbetal": AnfrageGentechnik.pdf

- Antwort der Europäischen Komission: AntwortGentechnik.pdf

 

 

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