25.5.2007

PRESSEMITTEILUNG

Handlungsmöglichkeiten für kulturelle und mediale Vielfalt voll ausschöpfen



Die europäischen Medien- und Kulturminister haben auf ihrer gestrigen Ratssitzung dem gemeinsamen Vorschlag von Rat, Kommission und Parlament zur Neufassung der Europäischen Fernsehrichtlinie zugestimmt. Dazu erklärt Helga Trüpel, Vizepräsidentin des Kultur- und Medienausschusses:
 
„Die europäischen Medien- und Kulturminister haben auf ihrer gestrigen Sitzung dem vorliegenden Kompromiss zur Neufassung der Fernsehrichtlinie zugestimmt. Damit werden sie ihren eigenen Forderungen nach mehr kultureller und medialer Vielfalt in Europa nicht gerecht. Durch umfangreiche Werbeliberalisierungen in Verbindung mit der Zulässigkeit von Produktplatzierungen wird stattdessen der Amerikanisierung der Europäischen Medienlandschaft weiter Vorschub geleistet. Qualitative Aspekte spielen kaum eine Rolle, vielmehr werden die Interessen der Werbewirtschaft im neuen Gesetzestext an vielen Stellen verankert. Positiv festzuhalten bleibt jedoch, dass sich das Parlament bei der Einführung eines europaweiten Rechts auf Kurzberichterstattung, bei der Erfassung neuer Fernsehdienste und auch beim Zugang für behinderte Menschen durchsetzen konnte."
 
Anlässlich der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie auf europäischer Ebene fordert Rebecca Harms, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen /EFA im Europäischen Parlament, bei der Umsetzung in nationales Medienrecht alle Spielräume für die weitere Gewährleistung hoher Programmqualität zu nutzen:
 
"Mit der gestrigen Ratsentscheidung ist die endgültige Verabschiedung der neuen Fernsehrichtlinie ein großes Stück näher gerückt. Einschneidende Änderungen sind bei den finalen Abstimmungen nicht mehr zu erwarten. Umso größere Bedeutung kommt deshalb der Umsetzung in nationales Recht zu. Die Fernsehrichtlinie gewährt hierfür zahlreiche Handlungsspielräume. Ich erwarte von den deutschen Bundesländern, dass diese Spielräume auch effektiv genutzt werden. Dies betrifft das Untersagen von Produktplatzierungen bei Eigen- und Auftragsproduktionen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender genauso wie die erstmals zulässige Festschreibung von konkreten Förderkriterien für Unabhängige Produzenten. Auch das Recht auf Kurzberichterstattung muss so verankert werden, dass auch kleinere Sender, die bislang die finanziellen Forderungen der Rechteinhaber - insbesondere bei Sport- und Kulturereignissen - nicht erfüllen konnten, hiervon umfassend profitieren."

 

 

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