19.1.2012

PRESSEMITTEILUNG

EU-Parlament gibt grünes Licht für sicherere Schädlingsbekämpfungsmittel



Gefährliche Inhaltsstoffe/ Biozide

 

Das Europäische Parlament hat heute die Neufassung der EU-Richtlinie zu Bioziden beschlossen. Biozide, auch Schädlingsbekämpfungsmittel genannt, sind Substanzen, die gefährliche Organismen abtöten oder fernhalten sollen. Bei der Neuregelung geht es um Produktzulassungen und aktive Substanzen in den Produkten (1). Die Grünen halten das Votum für einen Schritt nach vorne für die öffentliche Gesundheit. Nach der Abstimmung erklärt Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:

 

"Die heute verabschiedeten überarbeiteten Regeln sollen dazu beitragen, die potenziell gefährlichen Auswirkungen von Bioziden auf die öffentliche Gesundheit zu reduzieren. Wir Grünen haben uns dafür eingesetzt, dass die gefährlichsten Stubstanzen – endokrine Disruptoren eingeschlossen – grundsätzlich nicht mehr in Schädlingsbekämpfungsmitteln verwendet werden dürfen. Nach der heute beschlossenen Gesetzgebung sind Ausnahmen von dieser Regel nur erlaubt, wenn eine Substanz erforderlich ist um eine ernste Gefahr unter Kontrolle zu bringen oder wenn die Nicht-Zulassung unverhältnismäßige Auswirkungen hätte. Außerdem muss nun immer ernsthaft geprüft werden, ob alternative Substanzen oder Technologien vorhanden sind.

 

Wichtig ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig entweder durch das Etikett oder durch Informationen vom Anbieter über die Behandlung eines Artikels mit Bioziden informiert werden müssen.

 

Wir begrüßen, dass nun auch die Verwendung von Nanopartikeln, zum Beispiel von Nanosilber, deren Nutzung besonders bedenklich ist, umfassend reguliert wird. In Zukunft benötigen Nanopartikel eine eigene Zulassung, eine separate Prüfung (die auf angemessenen Testmethoden beruht) und die Kennzeichnung.

 

Wir Grünen begrüßen auch, dass die Bestimmungen zur Produktzulassungen den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit geben, strengere Regeln anzuwenden um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.”

 

Anmerkung:

(1) Zweite Lesung des Abkommens über die Umgestaltung der Richtlinie über die Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln (Klass Bericht)

 

 

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