Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#japan    30 | 03 | 2011
Pressemitteilung

Zulässige EU-Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittelimporte aus Japan höher als in Japan selbst

Fukushima

 

Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament kritisierten heute, dass die geltenden EU-Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittelimporte aus Japan höher sind als die zulässigen Werte in Japan und auch höher als die Werte, die nach der Atomkatastrophe in Tschernobyl erlassen wurden. Die Grüne/EFA-Fraktion fordert eine rasche Verschärfung der zulässigen Höchstwerte. Dazu erklärt Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA:

 

"Die Grenzwerte, die für Lebensmittelimporte aus Japan angewandt werden, sind selbst bei geringen Importmengen zu hoch. Sie orientieren sich nicht am Ziel des besten Schutzes insbesondere nicht von Kindern. Die EU erlaubt den Import radioaktiv belasteter Lebensmittel, die in Japan selbst nicht mehr zum Verzehr zugelassen wären, da in Japan deutlich strengere Grenzwerte gelten (1: Tabelle). Nach der Tschernobylkatastrophe wurden für Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, deutlich strengere Grenzwerte erlassen, die auch heute noch gelten. Es ist unverständlich, weshalb nun für Produkte aus Japan die höheren Grenzwerte gelten sollen. Die aktuell erlassenen Grenzwerte zeigen die unverantwortliche und risikofreundliche Orientierung der EU-Kommission bei Entscheidungen im Zusammenhang mit Atomenergie.

 

Wir fordern die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten auf, im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger die erlaubten Grenzwerte unverzüglich zu verschärfen. Wir Grünen hatten bereits im Februar - also vor der Fukushima-Katastrophe - strengere Grenzwerte gefordert (2), stießen aber auf taube Ohren.

 

Das Parlament forderte damals allerdings die volle Beteiligung des Europäischen Parlaments am Gesetzgebungsverfahren zur Festlegung der zulässigen Höchstwerte (3). Die Tschernobylkatastrophe hat uns gelehrt, dass Transparenz und demokratische Kontrolle zum Schutz der europäischen Bevölkerung im Falle eines atomaren Unfalls unerlässlich sind. Die aktuelle Debatte führt uns erneut vor Augen, dass die europäischen Beamten bei Kommission und Euratom diese Lektion immer noch nicht lernen wollen."

 

Anmerkungen:


(1) Comparison maxim permitted levels of contamination of foodstuff EU - Japan (values in bq/kg or bq/l)

 

General Food

Milk and dairy

Infant food

Water / Liquid foodstuff

 

EU

Japan

EU

Japan

EU

Japan

EU

Japan (2)

Iodine
I-131

2000

2000 (1)

500

300

150

100

500

300

Cesium
Cs 134 - 137

1250

500

1000

200

400

n.a

1000

200

Plutonium and transuranic elements
Am, Pt

80

10

20

1

1

1

20

1

Strontium
Sr-90

750

n.a

125

n.a

75

n.a

125

n.a

 

(1) For vegetables except root vegetables and tubers - does not include grains, meat and fish as the EU value

(2) For drinking water - not specified for other liquid foodstuff


Source EU Values: Commission Implementing Regulation (EU) No 297/2011 of 25 March 2011 imposing special conditions governing the import of feed and food originating in or consigned from Japan following the accident at the Fukushima nuclear power station. This regulation to values under Council Regulation (Euratom) No 3954/87 of 22 December 1987 laying down maximum permitted levels of radioactive contamination of foodstuffs and of feedingstuffs following a nuclear accident or any other case of radiological emergency.

 

Source Japanese Values: Notice No. 0317 Article 3 of the Department of Food Safety - 17 March 2011

 

(2) Bei der Abstimmung am 15.Februar 2011 zum Belet-Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation

 

(3) Die Beschlüsse zu den zulässigen Grenzwerten fallen derzeit unter die Euratom-Gesetzgebung, unter der das Europäische Parlament nur eine beratende Rolle hat. Die Europa-Abgeordneten fordern das Gesetzgebungsverfahren auf Grundlage des Artikels 168 des EU-Vertrages (VFEU) zum Gesundheitswesen durchzuführen, wo das EU-Parlament Mitbestimmungsrecht hat.


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