2.6.2010 PRESSEMITTEILUNGElektro- und Elektronikgeräte: Gelbe Karte für gefährliche ChemikalienDer Umweltausschuss sendete in der heutigen Abstimmung zur Revision der RoHS-Richtlinie (1) ein klares Signal zu den Gefahren der Verwendung bestimmter Chemikalien in elektrischen und elektronischen Geräten. Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europaparlament erklärt nach der Abstimmung:
"Ich bin sehr froh, dass sich der Umweltausschuss heute trotz des großen Drucks von Seiten der chemischen Industrie dafür ausgesprochen hat, bestimmte problematische Stoffe genauer zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbieten. Wir wissen, dass Stoffe wie halogenhaltige Brandschutzmittel, PVC und Phthalate bei der Verwertung und Entsorgung von elektrischem und elektronischem Abfall schwere Gesundheits- und Umweltprobleme hervorrufen können. Diese Überprüfung sollte der erste Schritt sein, ihre Verwendung auslaufen zu lassen.
Eine breite Mehrheit hat sich außerdem dafür ausgesprochen, dass der Geltungsbereich der Richtlinie alle elektrischen und elektronischen Geräte umfassen soll, mit bestimmten Ausnahmen davon. Des Weiteren wurde ein strengerer Prüfungsvorgang für Ausnahmeregelungen von den Verboten angenommen. Diese beiden Entscheidungen schließen Schlupflöcher in der Richtlinie.
Die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist ein wichtiges Instrument, das Problem des Elektroschrotts unabhängig von REACH (2) anzugehen. Heute wurde ein Vorgehen vereinbart, wie zukünftig weitere Beschränkungen vorgenommen werden können.
Was Solarpanels angeht hat sich der gesunde Menschenverstand durchgesetzt, sodass Erneuerbare-Energie-Technologien vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen bleiben. Eine Überprüfung dieses Ausschlusses ist 2014 vorgesehen. "
Anmerkungen:
(1) RoHS = Restriction of Hazardous Substances
(2) REACH ist eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über Chemikalien und ihre sichere Verwendung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemical substances). Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft.
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